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Übersicht Energieausweis-Pflicht, Wahlfreiheit der Ausweis-Arten
Übersicht gesetz-
liche Bestimmung-
en (EnEV)

Bitte beachten Sie: Seit dem 01. Oktober 2008 wird für Wohngebäude die Wahlfreiheit des Energieausweises eingeschränkt.

Für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und vor 1977 errichtet wurden und mittlerweile nicht auf den Stand der WSVO (Wärmeschutzverordnung) von 1977 nachgerüstet wurden, ist nun der Bedarfsausweis zwingend erforderlich.

EnEV 2009: Seit dem 01. Oktober 2009 gilt eine neue EnEV. Mit ihr haben sich u.a. die Grundlagen der Berechnung für Energieausweise geändert: Das sogenannte Monatsbilanzverfahren (DIN V 4108-6 : 2003-06) in Verbindung mit dem Referenzgebäudenachweisverfahren löst die bisherige, vereinfachte Berechnung ab.
Das enopass-System hat die gesetzlichen Vorgaben bereits integriert und ermöglicht Ihnen somit exaktere und aussagekräftigere Energieausweise!



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